Rechtsprechung
   FG München, 19.03.2003 - 3 K 3722/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13092
FG München, 19.03.2003 - 3 K 3722/00 (https://dejure.org/2003,13092)
FG München, Entscheidung vom 19.03.2003 - 3 K 3722/00 (https://dejure.org/2003,13092)
FG München, Entscheidung vom 19. März 2003 - 3 K 3722/00 (https://dejure.org/2003,13092)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,13092) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zuordnung eines Unternehmens zum produzierenden Gewerbe; Klassifikation der Wirtschaftszweige durch das statistische Bundesamt; Steuerliche Behandlung des Parallelimportes von Arzneimitteln in die Bundesrepublik Deutschland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stromsteuerermäßigung bei Entnahme von Strom durch ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes; Das Neuverpacken und Kennzeichnen von reimportierten Arzneimitteln kann nicht als Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen i.S. der Unterklasse 24.42 der Klassifikation ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Stromsteuerermäßigung bei Entnahme von Strom durch ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes - Das Neuverpacken und Kennzeichnen von reimportierten Arzneimitteln kann nicht als Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen i.S. der Unterklasse 24.42 der Klassifikation ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • bdo.de PDF, S. 9 (Entscheidungsbesprechung)

    Arzneimittel-Parallelimport und WZ 93

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Brandenburg, 30.08.2000 - 4 K 2797/99

    Bananenreifanlage als produzierendes Gewerbe i.S.d. § 9 Abs. 3 i.V.m. § 2 Nr. 3

    Auszug aus FG München, 19.03.2003 - 3 K 3722/00
    Es mag sein, dass bestimmte Tätigkeiten, die nicht explizit im Abschnitt D (Verarbeitendes Gewerbe) genannt sind, trotzdem dort einzuordnen sind, weil sich die Haupttätigkeit als Verarbeitung darstellt und die Zuordnung zu einem anderen Abschnitt nicht möglich ist (vgl. Urteil des FG des Landes Brandenburg vom 30. August 2000 4 K 2797/99, EFG 2000, 1419 ).
  • FG Sachsen, 02.04.2004 - 4 K 1358/00

    Entnahme von Strom zum ermäßigten Steuersatz; Berufsbildungswerk kein Unternehmen

    Dabei ist die Aufzählung in § 2 Nr. 3 StromStG nicht nur beispielhaft, sondern abschließend (ebenso Finanzgericht München, Urteil vom 19.03.2003, Az. 3 K 3722/00, ZfZ 2004, Seite 28 f.).

    Dies ist bei den Regelungen der §§ 9 Abs. 3 in Verbindung mit 2 Nr. 3 StromStG nicht erkennbar (ebenso Finanzgericht München, Urteil vom 19.03.2003, Az. 3 K 3722/00, a. a. O.; Finanzgericht Hamburg, Gerichtsbescheid vom 03.02.2003, Az.: IV 240/00, ZfZ 2004, Seite 29 ff. und Urteil vom 19.02.2003, Az. IV 84/00, ZfZ 2004, Seite 67 ff.).

  • FG Düsseldorf, 01.09.2004 - 4 K 5787/00

    Überlassung von Schlachthofräumen und -einrichtungen einschließlich Wartung,

    Da in der Praxis die Tätigkeiten der Produktionseinheiten zumeist gemischter Art sind, ist die Bestimmung einer Haupttätigkeit erforderlich, um eine Einheit einer bestimmten Unterklasse der WZ 93 zuordnen zu können, Vorbemerkung 3.1 Abs. 1 und 2 WZ 93 (s. FG München Urteil v. 19.03.2003, 3 K 3722/00, ZfZ 2004, 28 f.).
  • FG Düsseldorf, 01.09.2004 - 4 K 5787/99

    Erlaubnis zur Entnahme von steuerbegünstigtem Strom; Anwendbarkeit einer

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht